Häus­li­che Gewalt pas­siert täg­lich. Gewalt kommt in Fami­li­en und Part­ner­schaf­ten vor. Häus­li­che Gewalt ist ver­bo­ten. Gewalt kann kör­per­lich sein oder mit Wor­ten.

Igno­rie­re einen Verdacht nicht. Es geht uns alle an. Wir kön­nen han­deln. Wir stop­pen Gewalt.

Was tun?


  • Ruf im Not­fall die Poli­zei unter der Num­mer 117 an und hal­te Abstand.

  • Unter­brich die Situa­ti­on, wenn mög­lich, und bie­te dei­ne Hil­fe an.


  • Ver­mitt­le nicht zwi­schen den Be­teiligten.

  • Sprich die betrof­fe­ne Per­son kurz nach dem Vor­fall an, wenn er/sie allei­ne ist.

  • Bie­te dich als Ver­trau­ens­person an.


  • Bring dich selbst und ande­re nicht in Gefahr.

  • Auch als aussen­ste­hende Per­son kannst du dich bera­ten las­sen.


  • Infor­mie­re dich im Inter­net oder bei Fach­stel­len zu häus­li­cher Gewalt.

  • Unsi­cher? Doku­mentiere Vor­fäl­le und lass dich bera­ten.

  • Tei­le Wis­sen und Infor­ma­tio­nen über Hilfs­an­ge­bo­te.


  • Höre zu und zei­ge Ver­ständ­nis, ohne zu wer­ten.

  • Tren­nun­gen sind schwer, oft braucht es meh­re­re Ver­suche. Mach auf kei­nen Fall Druck.


  • Wenn gewünscht, kannst du eine be­trof­fene Per­son zu einer Bera­tung be­glei­ten.

  • Die betrof­fe­ne Per­son ent­schei­det über die näch­sten Schrit­te.

  • Hilf das The­ma in dei­nem Umfeld sicht­bar zu machen.

Gewalt­formen

… wenn jemand geschla­gen, gewürgt, gestos­sen, getre­ten, gebis­sen oder gekratzt wird. Kör­per­li­che Gewalt kann ange­droht oder aus­ge­übt wer­den.

Im Extrem­fall enden sol­che Gewalt­hand­lun­gen in versuchter oder gar voll­ende­ter Tötung.

… wenn jemand belei­digt, ein­ge­schüch­tert, ange­schrien oder gede­mü­tigt wird. Auch eifer­süch­ti­ges Ver­hal­ten bis hin zu psy­chi­schem Ter­ror sowie die Kontrolle über und Ver­bo­te zu bestimm­ten Kon­tak­ten zäh­len zur psy­chi­schen Gewalt.

… wenn jemand sexu­ell belä­stigt, sexu­ell genö­tigt oder ver­ge­wal­tigt wird. Auch inner­halb von Bezie­hun­gen kann es zu nicht ein­ver­nehm­li­chen sexu­el­len Hand­lun­gen kom­men. Nein heisst Nein.

… wenn jemand finan­zi­ell kon­trol­liert oder aus­ge­beu­tet wird. Auch ein Arbeits­ver­bot oder Zwang zur Arbeit sind For­men von finan­zi­el­ler Gewalt.

Stal­king, Zwangs­hei­rat und ‑ehe sowie Geni­tal­ver­stüm­me­lung weib­li­cher Geni­ta­li­en, Zwangs­ab­trei­bung und ‑ste­ri­li­sa­ti­on gel­ten eben­so als For­men häus­li­cher Gewalt.

All die­se For­men kön­nen ein­zeln oder in Kom­bi­na­ti­on und wäh­rend des Zusam­men- oder des Getrennt­lebens auf­tre­ten.

Wer hilft?

Im Not­fall

Poli­zei: 117
Ambu­lanz: 144

www.opferhilfe-schweiz.ch

Infor­ma­ti­ons­web­sei­te

Opferberatungs­stelle
Kan­ton Luzern

041 228 74 00
zu Bürozeiten

Frau­en­haus Luzern

041 360 70 00
rund um die Uhr

Zwü­sche­Halt Luzern

Män­ner­haus
041 552 08 70

Die dar­ge­bo­te­ne Hand

143 rund um die Uhr

Agre­dis

Bera­tung für
Gewalt­aus­üben­de
078 744 88 88
täg­lich 7 – 22 Uhr

Koor­di­na­ti­on
Gewaltprävention und
Bedrohungs­management

041 228 59 29
zu Bürozeiten

Material

Not­hil­fe-Kar­ten

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Kam­pa­gnen­ma­te­ri­al